Im Jahre 2018 wurde in Deutschland das Baukindergeld eingeführt. Es wird in der Form einer staatlichen Förderung ausbezahlt und soll als Ziel den Erwerb von Immobilien für Familien mit Kindern ermöglichen. Das Baugeld ist nicht als indirekte Förderung in Form von Steuergutschriften gedacht, sondern soll als direkter Geldzuschuss Familien mit Kindern zugutekommen, um den Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage für das Baugeld wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2018 geschaffen. Es wurde allerdings bereits rückwirkend wirksam. So ist die Anspruchsberechtigung bereits mit Mitte des Jahres 2018 möglich. Es liegt allerdings in der Autonomie der Bundesländer, das Baugeld aufzustocken. Von diesem Recht hat vor allem Bayern Gebrauch gemacht und den Zuschuss um EUR 300 erhöht.
Mögliche Förderung & Randbedingungen
Die Förderung umfasst insbesondere den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie. Der Kaufvertrag und / oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem Jahre 2018 und 2020 ausgestellt werden. Der Zuschuss pro Jahr beträgt daher EUR 1200. Als Einkommensgrenze, um den Zuschuss annehmen zu können, wurde ein Betrag von EUR 75000 genannt. Dieser Betrag bezieht sich auf das gesamte Einkommen eines Haushalts. Wenn ein Kind in der Familie aufwächst, erhöht sich das Baukindergeld um EUR 15000. Man kann damit auch als kinderreiche Familie mehr Geld aus dem Topf bekommen als eine Familie mit weniger Kindern. Auf diese Weise sollen auch größere Wohneinheiten gefördert werden, damit auch der notwendige Wohnungsbedarf gedeckt werden kann. Ein Kind gilt dem gesetzlichen Charakter her als Kind wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn diese gesetzlich definierten Bedingungen erfüllt worden sind, dann hat die Familie auch Anrecht auf das gesetzliche Baukindergeld.
Der Teufel steck im Detail
Allerdings gibt es auch ganz strenge Vorgaben, um die Förderung zu bekommen. Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss zum Beispiel die Familie noch nicht im Besitz einer Wohnimmobilie sein. Es ist also nicht möglich, dass die Familie mit dem Baukindergeld eine Zweitimmobilie gefördert erwerben kann. Das Baukindergeld wurde zu dem Zweck in den Gesetzestext aufgenommen, um den Erwerb von Erstimmobilien zu fördern. Hier stellt der Gesetzgeber auch auf den genauen Zeitpunkt der baurechtlichen Genehmigung und des notariellen Kaufvertrags über die Immobilie ab. Es gibt auch sehr strenge Vorgaben über die Immobilie selbst. Die Familie kann sich nicht ganz so frei entscheiden, welche Immobilie sie anschafft wie sie das vielleicht gerne möchte. Eine Sanierung eines Altbestandes, welches unter Umständen günstig erworben wurde, kann nicht mit dem Baukindergeld gefördert werden. Sanierungen sind generell vom Baukindergeld ausgeschlossen. Die gleiche Einschränkung gilt auch für den Anbau oder Umbau einer Altimmobilie. Außerdem gilt das Gesetz im ganzen Bundesgebiet und es gibt auch keine Wohnflächenbegrenzung. Eine Rückzahlung des Baukindergeldes ist nicht erforderlich.