Im Jahre 2018 wurde in Deutschland das Baukindergeld eingeführt. Es wird in der Form einer staatlichen Förderung ausbezahlt und soll als Ziel den Erwerb von Immobilien für Familien mit Kindern ermöglichen. Das Baugeld ist nicht als indirekte Förderung in Form von Steuergutschriften gedacht, sondern soll als direkter Geldzuschuss Familien mit Kindern zugutekommen, um den Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage für das Baugeld wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2018 geschaffen. Es wurde allerdings bereits rückwirkend wirksam. So ist die Anspruchsberechtigung bereits mit Mitte des Jahres 2018 möglich. Es liegt allerdings in der Autonomie der Bundesländer, das Baugeld aufzustocken. Von diesem Recht hat vor allem Bayern Gebrauch… Read More
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